Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung?
In der Regel 5 Jahre Aufenthalt, ein unbefristetes oder langfristiges Aufenthaltsrecht, Deutsch B1, ein bestandener Einbürgerungstest, Lebensunterhalt ohne Jobcenter- oder Sozialleistungen, Bekenntnis zur Verfassung und keine relevante Verurteilung.
Quelle: publikationen-bundesregierung.de · geprüft 2026-09-29