Welches Wappen gehört zum Bundesland Berlin?

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Erklärung (EUpassway, nicht amtlich)
Richtig ist Bild 4: Das Landeswappen von Berlin zeigt ein schwarzer Bär auf weißem Schild, darüber eine goldene Krone.
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Quelle: BAMF, Gesamtfragenkatalog, Stand 07.05.2025 · Fragen und Antworten im veröffentlichten Wortlaut. Die Erklärungen stammen von EUpassway und sind nicht amtlich; der Test selbst ist nur auf Deutsch.

Richtig ist Bild 4: Das Landeswappen von Berlin zeigt ein schwarzer Bär auf weißem Schild, darüber eine goldene Krone.
Berlin ist in 12 Bezirke eingeteilt, einer davon ist Pankow im Norden der Stadt. Altona ist ein Bezirk von Hamburg, Prignitz und Mecklenburgische Seenplatte sind Landkreise in anderen Ländern.
Das Berliner Landesparlament heißt Abgeordnetenhaus und wird alle 5 Jahre gewählt. Nur Bremen hat noch eine Wahlperiode von 4 Jahren.
Bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) dürfen in Berlin schon Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Für das Abgeordnetenhaus braucht man dagegen 18 Jahre.
Die Berliner Flagge ist weiß-rot: ein weißer Streifen zwischen zwei roten Streifen, in der Mitte der schwarze Berliner Bär. Blau-weiß-rot oder schwarz-gold gehören nicht zu Berlin.
Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung bietet kostenlose, parteiunabhängige Informationen, Bücher und Veranstaltungen zu Politik. Ordnungsamt, Verbraucherzentrale und Kirchen haben andere Aufgaben.
Ein Stadtstaat ist eine Stadt, die zugleich ein Bundesland ist. Deutschland hat drei Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen; Saarland, Brandenburg und Hessen sind Flächenländer.

Berlin liegt im Nordosten Deutschlands und ist ganz von Brandenburg umgeben; auf der Karte ist es die Nummer 4. Es ist die Hauptstadt Deutschlands und zugleich ein Bundesland.
In Berlin heißt der Regierungschef Regierende Bürgermeisterin oder Regierender Bürgermeister; er leitet den Senat (die Landesregierung). Den Titel Ministerpräsident gibt es nur in Flächenländern.
In Berlin heißen die Mitglieder der Landesregierung Senatorinnen und Senatoren. Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes (Artikel 32 Grundgesetz), deshalb gibt es keinen Senator für Außenbeziehungen, aber Senatoren für Finanzen, Inneres und Justiz.
Quelle: BAMF, Gesamtfragenkatalog, Stand 07.05.2025