Welches Wappen gehört zur Freien und Hansestadt Hamburg?

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Erklärung (EUpassway, nicht amtlich)
Richtig ist Bild 2: Das Landeswappen von Hamburg zeigt eine weiße Burg mit drei Türmen auf rotem Schild.
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Quelle: BAMF, Gesamtfragenkatalog, Stand 07.05.2025 · Fragen und Antworten im veröffentlichten Wortlaut. Die Erklärungen stammen von EUpassway und sind nicht amtlich; der Test selbst ist nur auf Deutsch.

Richtig ist Bild 2: Das Landeswappen von Hamburg zeigt eine weiße Burg mit drei Türmen auf rotem Schild.
Hamburg ist in sieben Bezirke eingeteilt, einer davon ist Altona an der Elbe. Hemelingen gehört zu Bremen, Pankow zu Berlin, die Mecklenburgische Seenplatte ist ein Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Landesparlament von Hamburg heißt Bürgerschaft und wird seit 2015 alle 5 Jahre gewählt (früher alle 4 Jahre). Nur Bremen hat noch eine Wahlperiode von 4 Jahren.
Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen dürfen in Hamburg schon Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Ab 16 darf man in Hamburg auch die Bürgerschaft wählen.
Die Hamburger Flagge ist weiß-rot: Sie ist rot und zeigt in der Mitte die weiße Burg aus dem Wappen. Rot und Weiß sind die typischen Farben der Hansestädte.
Die Hamburger Landeszentrale für politische Bildung bietet kostenlose, parteiunabhängige Informationen und Veranstaltungen zu Politik. Ordnungsamt, Verbraucherzentrale und Kirchen haben andere Aufgaben.
Hamburg ist ein Stadtstaat, also eine Stadt, die zugleich ein Bundesland ist. Die drei Stadtstaaten sind Berlin, Hamburg und Bremen; Sachsen, Bayern und Thüringen sind Flächenländer.

Hamburg liegt im Norden Deutschlands an der Elbe, zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen; auf der Karte ist es die Nummer 3. Hier ist der größte Hafen Deutschlands.
In Hamburg heißt der Regierungschef Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister; er wird von der Bürgerschaft gewählt und leitet den Senat. Regierender Bürgermeister ist der Titel in Berlin.
In Hamburg heißen die Mitglieder der Landesregierung Senatorinnen und Senatoren. Außenpolitik ist Aufgabe des Bundes (Artikel 32 Grundgesetz), deshalb gibt es keinen Senator für Außenbeziehungen.
Quelle: BAMF, Gesamtfragenkatalog, Stand 07.05.2025