Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
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Offizielle Antwort: B · Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Wählen dürfen bei der Bundestagswahl nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 Jahren (Art. 38 GG). Nur in Deutschland zu wohnen reicht nicht; Ausländer dürfen nicht mitwählen, EU-Bürger nur bei Kommunal- und Europawahlen.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.