Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
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Offizielle Antwort: C · Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht (Art. 5 Grundgesetz). Ein Grundrecht darf nach Art. 19 in seinem Kern nicht angetastet werden, auch nicht mit einer Mehrheit im Bundestag.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.