Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …
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Offizielle Antwort: A · 5%-Hürde.
Die Mindestgrenze für den Einzug in den Bundestag heißt 5%-Hürde (auch Sperrklausel): Eine Partei braucht mindestens 5 % der Zweitstimmen. Die anderen Begriffe sind keine Fachwörter für diese Regel.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.