Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
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Offizielle Antwort: C · Kündigungsschutzklage erheben
Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung kann man beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben, und zwar innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Die Polizei ist dafür nicht zuständig, und ein Mahnverfahren dient nur zum Eintreiben von Geld.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.