In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
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Offizielle Antwort: B · Religionsunterricht teilnimmt.
Bis das Kind 14 Jahre alt ist, entscheiden die Eltern über die Teilnahme am Religionsunterricht (Art. 7 Grundgesetz). Ab 14 ist das Kind religionsmündig und entscheidet selbst.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.