Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?
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Offizielle Antwort: D · eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde
Wer ein Restaurant mit Alkoholausschank eröffnen will, braucht nach dem Gaststättenrecht eine Erlaubnis oder muss den Betrieb bei der zuständigen Behörde (meist Gewerbe- oder Ordnungsamt) anmelden. Polizei, Partei oder Einwohnermeldeamt sind dafür nicht zuständig.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.