Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
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Offizielle Antwort: B · Gleichbehandlung
Nach Artikel 3 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und niemand darf wegen Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden. Wer Menschen wegen ihrer Hautfarbe abweist, verletzt das Recht auf Gleichbehandlung.
Erklärung von EUpassway, nicht offiziell; der Test selbst ist nur auf Deutsch.